Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das bedeutet für Sie bestmögliche Beratung und Vertretung zu herkömmlichen Konditionen. Dies führt zu einer Transparenz für den Kunden in welchem Zusammenhang die Leistung und die Vergütung stehen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten übernimmt.
Bei Unternehmen werden die Kosten zwischen den Parteien im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung festgesetzt. In diesem Bereich bieten wir in einem ersten kostenlosen Gespräch die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Austausch erster Informationen.